Wichtige Änderungen 2018 im Bereich Sozialversicherung

  • Neues Beitragsbemessungsverfahren für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das neue Verfahren sorgt dafür, dass sich die Krankenkassenbeiträge Selbstständiger stärker an den tatsächlichen Einnahmen orientieren und Änderungen rechtzeitig berücksichtigt werden.
  • Für Saisonarbeitnehmer dürfen Krankenkassen künftig eine obligatorische Anschlussversicherung erst dann durchführen, wenn das Mitglied innerhalb von drei Monaten nach dem Ende seiner Beschäftigung seinen ausdrücklichen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung erklärt und einen Wohnsitz innerhalb Deutschlands nachweist.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für das Jahr 2018 auf 1,0 % (2017: 1,1 %) gesenkt.
  • Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit 01.01.2018 18,6 % (2017: 18,7 %) in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 % (2017: 24,8 %) in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
  • Seit 2018 wird die Zurechnungszeit bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit schrittweise bis 2024 auf 65 Jahre erhöht.
  • Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit 01.01.2018 83,70 Euro (2017: 84,15 Euro) monatlich.

 

(Foto: © Subscription_XL_www.Finanzfoto / Fotolia.com)