Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für interne Seminare (Workshops)

Auftraggeber/in = AG (Kunde); Auftragnehmer = AN (alga-Unternehmensberatung GmbH)

  1. Mit der Auftragsbestätigung nennt uns der Auftraggeber/in(AG) die genaue Teilnehmerzahl - (spätestens am Veranstaltungstag).
  2. Die Honorarvereinbarung erfolgt vom Auftragnehmer (AN) in Höhe der Honorarstaffel. Entsprechende Absprachen sind zwischen AG und AN vor Vertragsabschluss zu treffen.
  3. Der AG erhält rechtzeitig vor Workshopbeginn 1 Datei als Arbeitsunterlage, die er in entsprechender Anzahl für seine Teilnehmer/innen kopiert.
  4. Das Copyright liegt beim alga-Competence-Center=AN. Eine Vervielfältigung über den Seminarzweck hinaus bzw. eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
  5. Rechtzeitig vor der Schulung erfolgt eine Kontaktaufnahme zwischen dem Referent/in und dem AG. Der AG nennt dem AN den Ansprechpartner der zuständigen Fachabteilung.
  6. Die Schulung findet in der Zeit von 09.00 - 16.00 Uhr statt einschl. 1,5 Std. Pausenzeiten. Sollte auf Wunsch des AG der Inhouse-Workshop über diesen Zeitrahmen hinausgehen, erhöht sich das Honorar zeitanteilig. Dies ist gesondert zu vereinbaren.
  7. Im Rahmen der internen Schulung können dem/der Referent/in vorab keine Fragen zugeleitet werden. Sollte dies vom AG dennoch gewünscht werden, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
  8. Eine individuelle Kontaktaufnahme mit dem/der Referent/in nach dem Inhouse-Workshop ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  9. Soweit die Übernachtung über den Auftraggeber/in gebucht wird, bitten wir sicherzustellen, dass ein Hotel ab mindestens 3-Sterne gebucht wird. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, ist dies vom AG dem AN mitzuteilen.
  10. Der AG stellt sicher, dass der/die Referent/in während der Veranstaltung mit Getränken und 1 Mittagessen versorgt wird.
  11. Ist ein Referent durch Krankheit, Unfall, höhere Gewalt verhindert, den Workshop durchzuführen, wird durch den AN versucht, einen anderen Referenten/in mit entsprechender Qualifikation einzusetzen bzw. 1 neuen Termin zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
  12. Werden vom AG „Dritte“ als Teilnehmer in den Inhouse-Workshop aufgenommen, ist dieses dem AN anzuzeigen.
  13. Der AG benennt dem AN bzw. dem/der Referenten/in einen Ansprechpartner während des Inhouse-Workshops.
  14. Reise- und Übernachtungskosten - Berechnung: PKW 0,30 € pro km, Flug Economy, Bahn 1. Klasse, Hotel (soweit vom AG nicht gestellt), Taxi und ÖPNV nach Belegen, Verpflegungsmehraufwendungen
  15. Technik nach Vereinbarung: Beamer, Leinwand, Flipchart und Stifte
  16. Stornoregelungen - im Falle einer Absage durch den AG gilt folgende Regelung: 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornogebühr von 50 % an, wenn kein anderer Termin vereinbart werden konnte. Stornierungen werden nur schriftlich akzeptiert
  17. Zahlungsbedingungen - Die Rechnungslegung erfolgt zeitnah nach der Schulungsmaßnahme. Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.

Stand: 22.06.2016

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