Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für interne Seminare (Workshops)
Auftraggeber/in = AG (Kunde); Auftragnehmer = AN (alga-Unternehmensberatung GmbH)
- Mit der Auftragsbestätigung nennt uns der Auftraggeber/in(AG) die genaue Teilnehmerzahl - (spätestens am Veranstaltungstag).
- Die Honorarvereinbarung erfolgt vom Auftragnehmer (AN) in Höhe der Honorarstaffel. Entsprechende Absprachen sind zwischen AG und AN vor Vertragsabschluss zu treffen.
- Der AG erhält rechtzeitig vor Workshopbeginn 1 Datei als Arbeitsunterlage, die er in entsprechender Anzahl für seine Teilnehmer/innen kopiert.
- Das Copyright liegt beim alga-Competence-Center=AN. Eine Vervielfältigung über den Seminarzweck hinaus bzw. eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
- Rechtzeitig vor der Schulung erfolgt eine Kontaktaufnahme zwischen dem Referent/in und dem AG. Der AG nennt dem AN den Ansprechpartner der zuständigen Fachabteilung.
- Die Schulung findet in der Zeit von 09.00 - 16.00 Uhr statt einschl. 1,5 Std. Pausenzeiten. Sollte auf Wunsch des AG der Inhouse-Workshop über diesen Zeitrahmen hinausgehen, erhöht sich das Honorar zeitanteilig. Dies ist gesondert zu vereinbaren.
- Im Rahmen der internen Schulung können dem/der Referent/in vorab keine Fragen zugeleitet werden. Sollte dies vom AG dennoch gewünscht werden, ist hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
- Eine individuelle Kontaktaufnahme mit dem/der Referent/in nach dem Inhouse-Workshop ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Soweit die Übernachtung über den Auftraggeber/in gebucht wird, bitten wir sicherzustellen, dass ein Hotel ab mindestens 3-Sterne gebucht wird. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, ist dies vom AG dem AN mitzuteilen.
- Der AG stellt sicher, dass der/die Referent/in während der Veranstaltung mit Getränken und 1 Mittagessen versorgt wird.
- Ist ein Referent durch Krankheit, Unfall, höhere Gewalt verhindert, den Workshop durchzuführen, wird durch den AN versucht, einen anderen Referenten/in mit entsprechender Qualifikation einzusetzen bzw. 1 neuen Termin zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.
- Werden vom AG „Dritte“ als Teilnehmer in den Inhouse-Workshop aufgenommen, ist dieses dem AN anzuzeigen.
- Der AG benennt dem AN bzw. dem/der Referenten/in einen Ansprechpartner während des Inhouse-Workshops.
- Reise- und Übernachtungskosten - Berechnung: PKW 0,30 € pro km, Flug Economy, Bahn 1. Klasse, Hotel (soweit vom AG nicht gestellt), Taxi und ÖPNV nach Belegen, Verpflegungsmehraufwendungen
- Technik nach Vereinbarung: Beamer, Leinwand, Flipchart und Stifte
- Stornoregelungen - im Falle einer Absage durch den AG gilt folgende Regelung: 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Stornogebühr von 50 % an, wenn kein anderer Termin vereinbart werden konnte. Stornierungen werden nur schriftlich akzeptiert
- Zahlungsbedingungen - Die Rechnungslegung erfolgt zeitnah nach der Schulungsmaßnahme. Die Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
Stand: 22.06.2016
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