- Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird im Jahr 2018 von bisher 0,09 % auf 0,06 % gesenkt.
- Weitere Teile des Bundesteilhabegesetzes treten in Kraft. Die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes betrifft insbesondere die verschärften Regelungen zur Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger, u. a. die Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens, wenn Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger in Rede stehen. Zudem wird das SGB IX völlig neu gefasst.
- Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz haben Arbeitgeber und Gewerkschaften über das neue Sozialpartnermodell ab 2018 die Möglichkeit, für die Beschäftigten eine neue Form der Betriebsrente zu vereinbaren.
- Die Riester-Grundzulage wird von 154 Euro auf 175 Euro erhöht.
- Ab 2018 wird Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge (z. B. Riester-Renten oder Betriebsrenten) bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mehr voll angerechnet.
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