Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden

Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern am 21.12.2021 veröffentlicht.

 

Grundsätzlich verlängern sich die Regelungen der Konsultationsvereinbarung automatisch, sofern die Vereinbarung nicht mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt wird. Deutschland und die Niederlande einigten sich auf ein Fortbestehen der Regelungen ihrer Vereinbarung bis mindestens 31.03.2022.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 21.12.2021 – IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001

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