Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen

Das BMF hat mit Schreiben vom 20.04.2021 eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG veröffentlicht.

Nach der Gesetzesbegründung fallen unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG: Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention, die nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB V zertifiziert sind sowie gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 20 Absatz 2 Satz 1 und § 20b Absatz 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen.

Das Schreiben nennt die Kriterien für die Steuerfreiheit.

Quelle: BMF-Schreiben vom 20.04.2021 – IV C 5 - S 2342/20/10003 :003

Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2021-04-20-umsetzungshilfe-zur-steuerlichen-anerkennung-von-arbeitgeberleistungen.html?cms_pk_kwd=22.04.2021_Umsetzungshilfe+zur+steuerlichen+Anerkennung+von+Arbeitgeberleistungen+nach+3+Nummer+34+EStG&cms_pk_campaign=Newsletter-22.04.2021

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