U2-Umlage der Minijobzentrale sinkt

Die Umlage 2 (U2) der Minijobzentrale, die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, sinkt zum 01.01.2018 von 0,30 % auf 0,24 %. Der Erstattungssatz beträgt unverändert 100 Prozent. Die Höhe der Umlage 1 (U1) für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) bleibt bei 0,90 Prozent. Der Erstattungssatz bleibt ebenfalls bei 80 Prozent.

Quelle: Minijob-Newsletter 09/2017 vom 27.11.2017

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