Steuerliche Behandlung von Reisekosten im Ausland

Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) wurden am 28.112018 im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2019 bekannt gemacht.

Eine Übersicht der ab 2019 gültigen Pauschbeträgen finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2017-11-08-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2018.html;jsessionid=5249EA7F87B46EE7BAC04FB8D70286AC

 

 

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