Steuerfreiheit für Jobtickets

Jobtickets sind künftig steuerfrei. Der Bundestag verabschiedete am 08.11.2018 eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes. Wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, muss die Kostenersparnis bislang grundsätzlich als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Diese Regelung hat der Bundestag abgeschafft. Dadurch sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden.
Der Bundestag beschloss zusätzlich, dass die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt wird. Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt (Halbierung des Bruttolistenpreises).

Quelle: Bundestag

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