Sonderregelung zum Pflegeunterstützungsgeld soll verlängert werden.

Mit dem Kurzarbeitergelddauerverlängerungsgesetz und den darin genannten Regelungen zum Kurzarbeitergeld sollen auch die Sonderregelungen in Pflege- und Familienpflegezeitgesetz und in § 150 Abs. 5d und 6 SGB XI zum Pflegeunterstützungsgeld über den 31.03.2022 hinaus bis zum 30.06.2022 verlängert werden.

 

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen

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