Sachgrundlose Befristung in der Bundesregierung weit verbreitet

Die Bundesregierung beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit etwa 7.900 Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, ohne dabei einen konkreten Sachgrund für die Befristung anzugeben. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Frage eines Abgeordneten der FDP-Fraktion hervor, die der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 04.06.2018) vorliegt. Nach Angaben der Zeitung nutzt die Regierung das Instrument der sachgrundlosen Befristung bei mehr als der Hälfte aller ihrer Befristungsfälle. Allein in Bundesinnenministerien hätten Ende Januar 4.541 von 5.595 befristet beschäftigten Mitarbeitern eine sachgrundlose Befristung gehabt.

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund ist nach aktueller Gesetzeslage für eine Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums kann ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängert werden. Tarifverträge können davon Abweichungen vorsehen. Eine Befristung ist zulässig, wenn es sachliche Gründe gibt. Das Gesetz über Teilzeitarbeit nennt unter anderem eine Befristung im Anschluss an Ausbildung oder Studium, Vertretungsregelungen oder nur vorübergehenden betrieblichen Bedarf. Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen künftig in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch höchstens 2,5% der Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden können.

Quelle: Rheinische Post

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