Das BMF hat die aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) abgeleiteten Werte für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer für das Jahr 2018 mit BMF-Schreiben vom 21.12.2017 bekannt gegeben.
Danach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2018 gewährt werden,
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 € (bisher 3,17 €),
- für ein Frühstück 1,73 € (bisher 1,70 €).
Quelle: BMF-Schreiben vom 21.12.2017 – IV C 5 - S 2334/08/10005-10
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