Sachbezugswerte 2018 veröffentlicht

Das BMF hat die aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) abgeleiteten Werte für die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer für das Jahr 2018 mit BMF-Schreiben vom 21.12.2017 bekannt gegeben.

Danach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2018 gewährt werden,

  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,23 € (bisher 3,17 €),
  • für ein Frühstück 1,73 € (bisher 1,70 €).

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 21.12.2017 – IV C 5 - S 2334/08/10005-10

(Foto: © bilderbox / Fotolia.com)