Rentenversicherungsbericht 2022

Das Bundeskabinett hat am 24.11.2021 den Bericht über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den kommenden 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 SGB VI verabschiedet. Der sog. Rentenversicherungsbericht für das Jahr 2021 kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) heruntergeladen werden. Den Link finden Sie am Ende des Beitrags.

 

Der Rentenversicherungsbericht 2021 enthält alljährlich insbesondere Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie des zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsrücklage erforderlichen Beitragssatzes in den kommenden 5 bzw. 15 Jahren. Die Modellrechnungen basieren dabei auf dem zur Zeit der Verabschiedung des Berichts geltenden Recht.

 

Nach der sog. "Mittleren Variante" ergeben sich für die allgemeine Rentenversicherung folgende Beitragssätze:

 

2021:

18,6 %

2026:

19,8 %

2031:

21,4 %

2022:

18,6 %

2027:

20,2 %

2032:

21,8 %

2023:

18,6 %

2028:

20,6 %

2033:

22,0 %

2024:

19,5 %

2029:

20,8 %

2034:

22,1 %

2025:

19,7 %

2030:

21,2 %

2035:

22,4 %

 

Bezogen auf den 15-Jahreszeitraum (2021 - 2035) werden üblicherweise ergänzend neun verschiedene Varianten berechnet, die unter den getroffenen Annahmen für die Arbeitsentgelte und die Beschäftigung modellhaft mögliche Entwicklungen aufzeigen.

 

Über alle neun Modellvarianten hinweg ergibt sich für 2025 in der Rentenversicherung ein möglicher Beitragssatz von 19,4 % bis 20,0 % sowie für 2035 eine Spannweite von 21,7 % bis 23,0 %.

 

Den Ergebnissen des Rentenversicherungsberichts 2021 liegen für den 5-Jahreszeitraum (2020 - 2025) die nachfolgenden Annahmen zur Entgelt- und Beschäftigungsentwicklung zugrunde:

 


Jahr

Veränderung
Bruttolöhne und -gehälter

Veränderung
Zahl der
Beschäftigten

Zahl der 
Arbeitslosen
in Mio.

2020  

- 0,1 %

 - 0,6 %

 2.695

2021

 +3,3 %

 +0,3 %

 2.615

2022

 +3,4 %

 +1,2 %

 2.356

2023

 +2,8 %

 +0,4 %

 2.281

2024

 +3,0 %

 - 0,4 %

 2.277

2025

 +3,0 %

 - 0,4 %

 2.274

 

Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2035 um durchschnittlich 2,3 % pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 49,9 %, steigt im Jahr 2023 auf 50,4 % und sinkt dann bis 2025 auf 49,4 %. Danach sinkt es in den kommenden Jahren weiter leicht ab. Im Jahr 2035 wird ein Sicherungsniveau vor Steuern von 45,8 % erwartet.

 

In der mittleren Lohnvariante werden die gesetzlich vorgesehenen Grenzen (sog. doppelte Haltelinie) von Beitragssatz und Sicherungsniveau vor Steuern von max. 20 % bei Beitragssatz und min. 48 % beim Sicherungsniveau bis zum Jahr 2025 ohne zusätzliche Bundesmittel eingehalten.

 

In der Variante mit unterer Beschäftigungs- und Lohnentwicklung greift die Beitragssatzgarantie hingegen zum ersten Mal im Jahr 2024. Dann wären im Jahr 2024 zusätzliche Bundesmittel von 1,4 Mrd. Euro und im Jahre 2025 sogar bereits 3,8 Mrd. Euro notwendig.

 

Die bis zum Jahr 2030 gesetzlich vorgesehene Grenze von max. 22 % beim Beitragssatz bzw. min. 43 % beim Sicherungsniveau werden in der mittleren Lohnvariante eingehalten.

 

Link zum Rentenversicherungsbericht 2021 (extern): https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/rentenversicherungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Quelle: Bundesregierung

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