Das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften wurde am 18.03.2022, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Darin sind folgende Regelungen aus dem Bereich der Kurzarbeit enthalten:
- Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit bis 30.06.2022;
- Verordnungsermächtigung zur Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit, befristet bis 30.09.2022;
- Verordnungsermächtigung zur vollständigen oder teilweisen Erstattung der allein von den Arbeitgebern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträgen, befristet bis 30.09.2022.
Die entsprechenden Artikel treten am 01.04.2022 in Kraft. Zusätzlich schlägt die Bundesregierung mit dem Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz vor, weitere Sonderregelungen zu verlängern.
Quelle: BGBl 2022 Teil I Nr. 10 vom 18.03.2022, Seite 466
Foto: © bilderbox / stock.adobe.com