Referentenentwurf zur Höhe der Insolvenzgeldumlage 2019

Aus dem Referentenentwurf der Insolvenzgeldumlageverordnung 2019 des Bundesarbeitsministeriums geht hervor, dass der Insolvenzgeldumlagesatz für das Jahr 2019 bei 0,06 % verbleiben soll.

Der arbeitnehmerseitige Anspruch auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Der Umlagesatz wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates neu festgelegt.

Quelle: Bundesarbeitsministerium

 

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