Referentenentwurf sieht Erhöhung der Sachbezugswerte vor

Der Entwurf zur zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 28.07.2017 sieht Änderungen bei den Sachbezugswerten für Unterkunft und Verpflegung vor. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum um 2 % gestiegen. Von diesem Wert ausgehend wird der Monatswert für die Verpflegung für 2018 im Rahmen der jährlichen Anpassung von 241 Euro auf 246 Euro angehoben (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SvEV).

Der Gesamtwert von 246 Euro setzt sich zusammen:

  • Frühstück: 52 Euro
  • Mittagessen: 97 Euro
  • Abendessen: 97 Euro

 

Der Verbraucherpreisindex für Wohnen und Mieten hat sich im Bezugszeitraum um 1,3 % erhöht. Auf dessen Grundlage wird der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft von derzeit monatlich 223 Euro auf 226 Euro in 2018 angehoben (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SvEV). Ebenfalls erhöht werden ab 01.01.2018 die Werte für den Quadratmeter auf 3,97 Euro, bzw. 3,24 Euro bei einfachster Ausstattung (§ 2 Abs. 4 Satz 2 SvEV).

Zusätzlich gibt es redaktionelle Änderungen in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) und der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung, welche die Bezeichnung von Speichersystemen betreffen. Diese Änderungen sind notwendig, weil die geänderte EU-Datenschutzgrundverordnung und die daraus resultierende Zuständigkeitsregelungen die "Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" (BMAS-Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung) aufgehoben wird. Damit sind ab dem 25.05.2018 die Datenschutzaufsichtsbehörden für die Verhängung von Geldbußen in diesem Kontext zuständig.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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