Referentenentwurf der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat den Entwurf für die "10. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)" veröffentlicht. Die Sachbezugswerte für das Jahr 2019 werden auf der Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung von Juni 2017 bis zum Juni 2018 festgelegt.

Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum um 2,2 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung im Rahmen der jährlichen Anpassung von 246 Euro auf 251 Euro im Jahr 2019 angehoben (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SvEV).

Dieser Gesamtwert setzt sich zusammen aus den Teilwerten:

  • Frühstück von 53 Euro (2018: 52 Euro),
  • Mittagessen von 99 Euro (2018: 97 Euro) und
  • Abendessen von 99 Euro (2018: 97 Euro); (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SvEV).

Der Verbraucherpreisindex für Wohnen und Mieten hat sich im maßgeblichen Zeitraum um 2,1 % erhöht. Dementsprechend wird der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellten Unterkunft von monatlich 226 Euro in 2018 auf 231 Euro in 2019 angehoben (§ 2 Abs. 3 Satz 1 SvEV). Auch die in § 2 Abs. 4 Satz 2 SvEV genannten Werte für den Quadratmeter (qm) werden entsprechend erhöht:

  • Von 3,97 Euro pro qm auf 4,05 Euro pro qm und
  • von 3,24 Euro pro qm auf 3,31 pro qm bei einfachster Ausstattung.

Quelle: Referentenentwurf 10. Verordnung zur Änderung der SvEV vom 24.07.2018

 

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