Programmablaufplan veröffentlicht

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 09.11.2020 die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2021 bekannt gemacht.

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die für 2021 beschlossene Rückführung des Solidaritätszuschlags und die für 2021 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht (Stand: 09.11.2020).

Gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne 2021 (Stand: 14.10.2020, auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich lediglich noch Änderungen in Bezug auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 beträgt 1,3 %. Der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif beträgt 9.744,00 Euro.

 

Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/Programmablaufplan/2020-11-09-PAP-2021.html?cms_pk_kwd=10.11.2020_Programmablaufpläne+für+den+Lohnsteuerabzug+2021&cms_pk_campaign=Newsletter-10.11.2020

 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

 

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