Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gegeben.
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro). Beim Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung wird weiter von einem Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von 18,7 % ausgegangen, d.h., eine mögliche Änderung des Beitragssatzes aufgrund des Rentenversicherungsberichts 2017 ist nicht berücksichtigt.
Quelle: BMF-Schreiben vom 10.11.2017 – IV C 5 – S 2361/08/10001-15
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