Der GKV-Spitzenverband hat mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung am 28.02.2019 über Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens beraten. Die aktuell gültigen Versionen der Verfahrensbeschreibungen und Grundsätze können im Informationsportal für Arbeitgeber abgerufen werden (www.informationsportal.de).
Die wesentlichen Inhalte der Niederschrift sind:
- eine Anpassung des Verfahrens zur elektronischen Antragstellung einer A1-Bescheinigung, in dem die Angaben zur privaten Krankenversicherung entfallen,
- die Umsetzung des Meldeverfahrens zum Übergangsbereich bei Einkommen zwischen 450 Euro und 1.300 Euro,
- die meldetechnische Umsetzung der Meldung des dritten Geschlechtsmerkmals,
- die Anpassung des Datensatzes zum Datenaustausch von Betriebsdaten und
- die Einführung einer neuen Personengruppe zur Meldung von "nicht berufsmäßig unständig Beschäftigten" (PGR 117).
Die im Rahmen der Sitzung vereinbarten Gemeinsamen Grundsätze der einzelnen Fachverfahren befinden sich derzeit im Genehmigungsverfahren.
Quelle: Niederschrift über die Besprechung vom 28.02.2019
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