Neuregelungen im Steuerrecht ab 2018

2018 steigen der Grundfreibetrag auf 9.000 Euro und der Kinderfreibetrag auf 4.788 Euro. Über diese und weitere steuerliche Änderungen zum Jahresbeginn 2018 informiert die Bundesregierung in einer Mitteilung vom 19.12.2017.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2018  haben Steuerpflichtige mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung, nämlich bis zum 31.07. des Folgejahres. Papierbelege wie Spendenquittungen müssen nicht mehr eingereicht, sondern nur noch aufbewahrt werden.

Ebenfalls ab Januar 2018 gilt eine kürzere Frist für rückwirkende Kindergeldanträge. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren gemäß § 169 AO sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Die Neuregelung solle Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern, schreibt die Regierung.

Quelle: Bundesregierung

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