Neuer Mindestlohn im Baugewerbe

Mit Beschluss des Bundeskabinetts wurden die in dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung seit dem 01.01.2018 geltenden Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt. Am 21.02.2018 billigte das Kabinett die entsprechenden Mindestlohnverordnungen, die am 01.03.2018 in Kraft tritt.

Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro, ungelernte Dachdecker mindestens 12,20 Euro. In den alten Bundesländern (inklusive Berlin) sind für Reinigungskräfte in Gebäuden (Lohngruppe 1) künftig mindestens 10,30 Euro pro Zeitstunde zu zahlen. In den neuen Bundesländern haben sie Anspruch auf 9,55 Euro. Glas- und Fassadenreiniger (Lohngruppe 6) steht ein Stundenlohn von mindestens 13,55 Euro in den alten und 12,18 Euro in den neuen Bundesländern zu.

Die Bundesregierung teilt mit, dass mit der neuen Verordnung auch im Baugewerbe flächendeckend höhere Mindestlöhne gelten. Ungelernte Werke oder Maschinewerker nach Lohngruppe 1 erhalten dann bundesweit einen Stundenlohn von mindestens 11,75 Euro. Bei der Höhe des Mindestlohns für Facharbeiter (Lohngruppe 2) wird nach Angaben der Bundesregierung regional unterschieden: In Ostdeutschland entspricht er einheitlich der Lohngruppe 1. In Westdeutschland liege er zunächst bei 14,95 Euro pro Zeitstunde. Fachkräften in Berlin stehe ein Mindestlohn von 14,80 Euro zu.

Quelle: Bundesregierung

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