Neue Fachliche Weisungen zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Fachliche Weisung vom 23.12.2021 – Hinzuverdienstmöglichkeit, Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Bezugsmonat veröffentlicht.

 

Die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus Minijobs nach § 421c Abs. 1 SGB III und die erhöhten Leistungssätze zum Kurzarbeitergeld nach § 421c Abs. 2 SGB III wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bis 31.03.2022 verlängert.

 

Diese Regelungen werden mit der Fachlichen Weisung umgesetzt. 

 

Quelle: Fachliche Weisung 202112040 vom 23.12.2021

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