Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2018

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte für die Lohnsteuer-Anmeldung 2018“ bekannt gegeben.

Im Rahmen der Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl. Teil I Nr. 58 vom 23.08.2017 Seite 3214) ist die Zeile 16 „Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag“ und die Zeile 23 „abzüglich BAV-Förderbetrag“ neu im Vordruck aufgenommen. Arbeitgeber dürfen vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer, für jeden Arbeitnehmer mit einem ersten Dienstverhältnis, einen Teilbetrag des Arbeitgeberbeitrags zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) entnehmen und gesondert absetzen (§ 100 EStG).

Dieser Betrag ist in Zeile 23 einzutragen. Zusätzlich ist die Zahl der Arbeitnehmer mit BAV-Förderbetrag in Zeile 16 einzutragen. Werden die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung an den Arbeitgeber zurückgezahlt, ist der auf den Rückzahlungsbetrag entfallende BAV-Förderbetrag zurückzuzahlen. Ist der zurückzuzahlende BAV-Förderbetrag höher als der im Lohnzahlungszeitraum der Rückzahlung von der Lohnsteuer abzusetzende BAV-Förderbetrag, ist der „negative BAV-Förderbetrag“ durch ein vorangestelltes Minuszeichen zu kennzeichnen.

Quelle: Bekanntmachung vom 06.09.2017 - IV C 5 - S 2533/17/10001

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