Mindestlohn steigt stufenweise

Der Min­dest­lohn, von der­zeit 9,35 Euro brut­to je Zeit­stun­de, soll bis 2022 stu­fen­wei­se auf 10,45 Euro stei­gen. Eine ent­spre­chen­de Er­hö­hung emp­fiehlt die Min­dest­lohn-Kom­mis­si­on in ihrem An­pas­sungs­be­schluss.

 

  • Zum 01.01.2021 soll der Min­dest­lohn da­nach auf 9,50 Euro stei­gen,
  • zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro und
  • zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro,
  • bis er am 01.07.2022 schlie­ß­lich 10,45 Euro er­reicht. 

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kün­dig­te an, dem Bun­des­ka­bi­nett eine ent­spre­chen­de Min­dest­lohn­an­pas­sungs­ver­ord­nung zur Zu­stim­mung vor­zu­le­gen. Die Min­dest­lohn­kom­mis­si­on berät alle zwei Jahre über die An­pas­sung des Min­dest­lohns. Sie prüft dabei, wel­che Höhe ge­eig­net ist, zu einem an­ge­mes­se­nen Min­dest­schutz der Arbeitneh­mer bei­zu­tra­gen, faire und funk­tio­nie­ren­de Wett­be­werbs­be­din­gun­gen zu ermög­li­chen sowie Be­schäf­ti­gung nicht zu ge­fähr­den. Sie ori­en­tiert sich dabei nachlaufend an der Ta­rif­ent­wick­lung.

 

 

Quelle: Mindestlohnkommission

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