Mindestlohn ab 01.07. erhöht

Durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns ist der Mindestlohn zum 01.01.2021 angestiegen. Zum 01.07.2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro.

 

Weitere Erhöhungen durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns:

 

  • 01.01.2022 auf 9,82 Euro
  • 01.07.2022 auf 10,45 Euro 

 

Quelle: BGBl Teil I Nr. 51 vom 13.11.2020 Seite 2356

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