Lohnsteuerabzugsverfahren im ELStAM-Verfahren

Das neue BMF-Schreiben zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aktualisiert und ersetzt ab dem Kalenderjahr 2019 das BMF-Schreiben vom 08.11.2018 (IV C 5 - S 2363/13/10003-02).

Die Aktualisierung berücksichtigt neben den zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen auch die Erfahrungen zur Fehleranfälligkeit bei der ELStAM-Bildung (z.B. unzutreffende Steuerklassenbildung) sowie Mitteilungen aus der Finanzamtspraxis aufgrund von Arbeitgeberanfragen.

Insbesondere wird hingewiesen auf die ergänzten Regelungen zur technischen Anwendung des ELStAM-Verfahrens mit Hinweisen auf die Registrierung unter „Mein ELSTER“, auf das unternehmensbezogene ELStAM-Zertifikat, auf die Folgerungen und die Korrekturmöglichkeiten aufgrund einer Falschanmeldung als Haupt- oder Nebenarbeitgeber sowie auf die Möglichkeit des Arbeitgebers, bei einem Verlust der ELStAM-Daten seiner Arbeitnehmer eine eigenständige Datenlieferung zu erhalten.

BMF-Schreiben vom 08.11.2018 – IV C 5 – S 2363/13/10003-02

Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2018-11-08-lohnsteuerabzug-im-verfahren-der-elektronischen-lohnsteuerabzugsmerkmale.pdf;jsessionid=EB048C6D282ADE674CF59473B8D157F8?__blob=publicationFile&v=2

 

(Foto: © bilderbox / Fotolia.com)