Landesdatenschutzbeauftragter in Baden-Württemberg nimmt Stellung zur Lohnfortzahlung bei Quarantäne

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat am 30.09.2021 ein Positionspapier zu „Lohnfortzahlung, Corona und Datenschutz“ veröffentlicht. In dem Papier nimmt der Landesdatenschutzbeauftragte Stellung zum Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impf- oder Genesenenstatus seiner Beschäftigten und möglichen Nachweispflichten im Rahmen von Entschädigungsansprüchen nach dem IfSG.

 

Der Landesdatenschutzbeauftragte verneint im Ergebnis eine Auskunftspflicht des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Es handle sich lediglich um eine Obliegenheit des Beschäftigten. Dieser könne frei entscheiden, ob er die Information über seinen Impfstatus weitergibt. Tue er das nicht, trage er das Risiko, mangels Mitwirkung Nachteile zu erleiden. Der Datenschutzbeauftragte geht davon aus, dass dem Beschäftigten die Möglichkeit verbleibe, anstelle einer Auskunft gegenüber dem Arbeitgeber die Entschädigung selbst bei der zuständigen Behörde zu verlangen. Die in Baden-Württemberg zuständigen Behörden verneinen allerdings eine eigene Antragsbefugnis der Beschäftigten.

 

Quelle: Positionspapier Landesdatenschutzbeauftragter Baden-Württemberg vom 30.09.2021

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