Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz im Entwurf veröffentlicht

Noch immer stecken viele Branchen in der Kurzarbeit fest. Die Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind i. d. R. bis zum 30.03.2022 befristet. Der Gesetzgeber plant mit dem Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz einige Maßnahmen ein weiteres Mal in ihrer Anwendung zu verlängern.

 

Mit dem Gesetz sollen folgende Regelungen bis zum 30.06.2022 gelten: 

  • Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs
  • Erhöhtes Kurzarbeitergeld
  • Verringertes Mindesterfordernis von 10%
  • Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden
  • Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30.06.2022, wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2021 entstanden ist.

 

Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung eingeführt werden, die die Bundesregierung zur Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. 09.2022 ermächtigt. Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sollen zum 31.03.2022 auslaufen. 

 

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen

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