Künstlersozialabgabesatz für 2018 veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 54 vom 03.08.2017 (Seite 3056) ist die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 veröffentlicht worden. Ab dem 01.01.2018 beträgt der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe 4,2 %.

Die Verordnung zur Höhe der Künstlersozialabgabe wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen geändert.

(Foto: © Subscription_XL_www.Finanzfoto / Fotolia.com)