Konsultationsvereinbarung mit Österreich verlängert

Deutschland und Österreich einigten sich auf ein Fortbestehen ihrer Konsultationsvereinbarung bis mindestens 30.09.2021. Danach verlängert sich die Anwendung der Konsultationsvereinbarung weiterhin automatisch, sofern sie nicht mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt wird. Neben der Vereinbarung mit Österreich sehen die Vereinbarungen mit Frankreich, Luxemburg, der Niederlande, Polen und der Schweiz eine grundsätzliche automatische Verlängerung vor.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 18.06.2021 – IV B 3 - S 1301-AUT/20/10001 :002

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