Insolvenzgeldumlage für 2022

Der Bundesrat hat am 17.12.2021 der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2022 zugestimmt.

 

Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2022 wird damit auf 0,09 % festgesetzt.

 

Quelle: BGBl I Seite 5230

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