Gleitzone ab 2019 bis 1.300 Euro

Der Referentenentwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht eine Ausweitung der Gleitzone vor. Die Grenze für die volle Sozialabgabenlast soll von heute 850 € auf 1.300 € monatlich angehoben werden. Damit sollen Geringverdiener bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Die Änderung führt zu geringeren Rentenbeiträgen. Diese sollen jedoch nicht zu Einbußen bei den Rentenansprüchen führen.

Eine weitere Änderung ist, dass die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten zum 01.01.2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben werden soll. Danach wird analog zur allgemeinen Altersrente die Zurechnungszeit von 2020 bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre verlängert.

Quelle: Referentenentwurf RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz

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