Geänderter Programmablaufplan für 2018 veröffentlicht

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung am 22.11.2017 beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % durch die Beitragssatzverordnung 2018 werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht. Die Bekanntmachung vom 10.11.2017 wird gleichzeitig aufgehoben.

 

Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro)

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