EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zu neuen Datenschutzbestimmungen

Die Kommission veröffentlichte am 24.01.2018 einen Leitfaden zu den neuen, ab 25.05.2018 geltenden Datenschutzbestimmungen, um deren reibungslose Anwendung in der gesamten EU zu erleichtern. Ergänzend dazu stellt sie ein neues Online-Tool für kleine und mittlere Unternehmen ins Netz.

Knapp 100 Tage vor Geltungsbeginn der neuen Bestimmungen gibt der Leitfaden einen Überblick darüber, was die Europäische Kommission, die nationalen Datenschutzbehörden und die nationalen Behörden noch tun sollten, um die Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen.

Zwar schafft die neue Verordnung ein einheitliches und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbares Regelwerk, sie erfordert jedoch in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen, darunter Änderungen an bestehenden Gesetzen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten und Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses durch die Datenschutzbehörden. Der Leitfaden enthält die wichtigsten Neuerungen und zeigt Chancen auf, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben; zudem gibt er einen Überblick über die geleisteten Vorarbeiten und hält fest, was vonseiten der Europäischen Kommission sowie der Datenschutzbehörden und Regierungen der Mitgliedstaaten noch zu tun ist.

Seit der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2016 hat die Kommission aktiv das Gespräch mit allen betroffenen Akteuren – Regierungen, nationalen Behörden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft – gesucht, um die Anwendung der neuen Bestimmungen vorzubereiten.

Allerdings schreiten die Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten nicht gleich schnell voran. Bislang haben nur zwei Mitgliedstaaten die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Rechtsvorschriften rascher erlassen und sicherstellen, dass die Maßnahmen mit der Verordnung im Einklang stehen. Sie sollten außerdem dafür sorgen, dass ihre nationalen Behörden mit den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet sind, um deren Unabhängigkeit und Effizienz zu gewährleisten.

Die Kommission stellt 1,7 Mio. EUR für die Finanzierung der Datenschutzbehörden und die Schulung von Datenschutz-Fachkräften bereit. Mit weiteren 2 Mio. Euro werden die nationalen Behörden bei ihrer auf Unternehmen und insbesondere KMU zugeschnittenen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt

Nicht alle Akteure sind sich der Vorteile und Chancen, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben, gleichermaßen bewusst. Es muss insbesondere mehr getan werden, um KMU besser zu informieren und sie in ihren Bemühungen zur Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

Daher stellt die Kommission heute ein neues, praktisches Online-Tool ins Netz, das Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere KMU dabei helfen soll, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen.
Um die Vorbereitungen zu unterstützen und die Bürger über die Auswirkungen der Verordnung zu informieren, wird die Kommission auch Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten organisieren. Das Online-Tool finden Sie unter folgendem Link:
https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_de

Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission vom 24.01.2018

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