EU-Entsenderichtlinie für gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort

Arbeitnehmer, die zeitweise in ein anderes EU-Land entsandt werden, müssen für gleiche Arbeit am gleichen Ort den gleichen Lohn erhalten. Das hat das EU-Parlament am 29.05.2018 beschlossen. Die überarbeiteten Vorschriften, sollen einen besseren Schutz der entsandten Arbeitnehmer und einen fairen Wettbewerb für die Unternehmen gewährleisten.

Der vereinbarte Kompromiss sieht vor, dass die Regeln eines Gastlandes für die Bezahlung von Arbeitnehmern auch für alle entsandten Arbeitnehmer gelten. Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen können die Mitgliedstaaten umfassende, repräsentative regionale oder Branchentarifverträge anwenden. Dies geschah bisher nur im Bausektor.

Die Dauer der Entsendung wurde auf höchstens 12 Monate festgelegt, mit einer möglichen Verlängerung von sechs Monaten. Nach dieser Frist dürfen die Arbeitnehmer weiterhin im Gastland bleiben, allerdings gelten für sie nun alle arbeitsrechtlichen Vorschriften des Gastlandes.

Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten sollten vom Arbeitgeber getragen und nicht vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen werden. Die Arbeitgeber müssen außerdem sicherstellen, dass die Unterbringungsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer angemessen und im Einklang mit den nationalen Vorschriften sind.

Im Falle einer betrügerischen Entsendung, z. B. durch ein Briefkastenunternehmen, sollten die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass entsandte Arbeitnehmer zumindest durch die Vorschriften der Entsenderichtlinie geschützt sind.

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln bis Mitte 2020 umsetzen. Zuletzt arbeiteten offiziellen Angaben zufolge mehr als zwei Millionen entsandte Kräfte in einem anderen EU-Land, mehr als 400.000 in Deutschland. Die meisten von ihnen sind auf Baustellen tätig, in der Industrie oder in sozialen Berufen wie der Pflege.

Quelle: Europäisches Parlament

(Foto: © bilderbox / Fotolia.com)