Am 07.11.2019 hat das Bundesministerium für Finanzen ein Anwendungsschreiben für den Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer gem. § 1 Abs. 4 EStG veröffentlicht.
Der Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer gem. § 1 Abs. 4 EStG wird ab dem 01.01.2020 freigeschaltet.
Das BMF-Schreiben nennt die Voraussetzungen für den Abruf der Daten und Ausnahmen vom ELStAM-Verfahren für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer mit einem Freibetrag im Sinne des § 39a EStG.
Sie finden das BMF-Schreiben unter dem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2019-11-07-elektronische-lohnsteuerabzugsmerkmale-ELStAM.pdf;jsessionid=D71C624E88FCBDB46E14DDCAFDCDF608?__blob=publicationFile&v=1
Quelle: BMF-Schreiben vom 07.11.2019 – IV C 5 – S 2363/19/10007
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