Elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1

Im Rahmen der Umsetzung des elektronischen Antrags- und Bescheinigungsverfahrens wurde zwischenzeitlich bzgl. der Anträge, für die ein Rentenversicherungsträger zuständig ist, der Bedarf nach einer sogenannten Zusatzinformation deutlich. Mit einer solchen Zusatzinformation soll künftig die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) die Antragstellerinnen und Antragsteller darüber informieren, welcher Rentenversicherungsträger konkret für die Bearbeitung des A1-Antrags zuständig ist.

 

Häufiges Problem bei der Beantragung der A1-Bescheinigung, dem Antragsteller ist nicht bekannt, welcher Rentenversicherungsträger für die Bearbeitung des Antrags zuständig ist.

 

Insbesondere mit Blick auf Selbstständige, welche häufig nur wegen der benötigten A1-Bescheinigung Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen, stellt die künftige Bereitstellung der Zusatzinformation mit den Angaben des zuständigen Rentenversicherungsträgers eine Notwendigkeit dar. Eine Implementierung der vorgeschlagenen Zusatzinformation in sv.net soll zum 01.07.2022 erfolgen. Zudem soll die Implementierung der genannten Zusatzinformation ebenso für den Personenkreis der Beschäftigten und Beamten in den EAP und in sv.net umgesetzt werden. Die hohe Anzahl der Nachfragen über die Zuständigkeit der Antragsbearbeitung bei der DSRV bedingt eine dringende, wenn auch unterjährige Implementierung der Zusatzinformation zum 01.07.2022.

 

Quelle: BDA

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