Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
 in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2018 auf 1,0 % gesenkt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 26.10.2017 mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das Jahr 2018 bekanntgegeben. Der Zusatzbeitragssatz sinkt von 1,1 % auf 1,0 %. Vor zwei Wochen hatte der GKV-Schätzerkreis die Bewertung und Prognose der finanziellen Rahmenbedingungen der GKV für die Jahre 2017 und 2018 veröffentlicht.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr. Die Festlegung für 2018 bedeutet eine Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2017.

Die Krankenkassen müssen sich bei der Festlegung ihrer Beitragssätze allerdings nicht daran halten. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest.

Quelle: BMG-Pressemitteilung Nr. 54 vom 26.10.2017

(Foto: © Subscription_XL_www.Finanzfoto / Fotolia.com)