Drittes Corona-Steuerhilfegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Nachdem der Bundesrat dem Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz am 05.032021 zustimmte, wurde es am 17.03.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.

 

Mit Ausnahme des Artikels 2 des Gesetzes - mit dem das rücktragbare Verlustvolumen ab dem 01.01.2022 wieder auf das Vorkrisenniveau gesetzt wird - treten die Maßnahmen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

 

Quelle: BGBl 2021 Teil I Nr. 10 vom 10.03.2021 Seite 330

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