In Zukunft soll sich jeder mithilfe einer digitalen Rentenübersicht auf einfache Weise einen Überblick über die eigene Altersvorsorge verschaffen können. Das Bundeskabinett hat am 26.08.2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht auch eine Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und mehr Transparenz in der medizinischen Rehabilitation vor.
Mit der im Gesetzentwurf "Zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen" vorgesehenen digitalen Rentenübersicht könne künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter stehe. Die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge werden dann einfach und auch gut nachvollziehbar auf einem Online-Portal abrufbar stehen. Zur Umsetzung werde bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine "Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung" geschaffen werden. In einem ersten Schritt werde die digitale Rentenübersicht als Modellprojekt gestartet, allgemein verfügbar soll sie ab 2023 sein.
Ferner solle durch das geplante Gesetz die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger gestärkt und die Sozialversicherungswahlen modernisiert werden. Erleichtert werde unter anderem der Zugang zu Gremien und Wahlen. Künftig sollen weniger Unterstützerunterschriften für Vorschlagslisten notwendig und die Frist für die Listenzusammenlegungen werde zeitlich begrenzt sein. Die Pflicht zur Dokumentation des Listenaufstellungsverfahrens sorge für mehr Transparenz im Vorfeld der Wahl. Zudem sollen Frauen und Männer künftig möglichst zu je mindestens 40% auf den Listen zu den Wahlen der Selbstverwaltungsorgane der Unfall- und Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden. Geschaffen werde zudem ein Anspruch auf Fortbildungsurlaub für ehrenamtliche Selbstverwalter.
Dritter zentraler Aspekt des Entwurfs stellt die Transparenz in und Stärkung der Rehabilitation dar. Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werde in der gesetzlichen Rentenversicherung neu geregelt. So seien die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen und der Betroffenen stärker berücksichtigt. Außerdem werde eine (EU-)rechtskonforme Grundlage für die Beschaffung etabliert.
Quelle: Bundessozialministerium
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