Das Bundeszentral für Steuern hat ein Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung veröffentlicht.
Die Veröffentlichung vom 01.03.2018 informiert Steuerbürger, welche personenbezogenen Daten die Finanzbehörden erheben, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten geschieht. Außerdem informiert die Verwaltung darüber, welche Rechte dem Steuerbürger nach der DSGVO zustehen und an welche Stelle er sich diesbezüglich wenden kann.
Das Schreiben ist abrufbar unter: http://www.steuerliches-info-center.de/SharedDocs/Downloads/DE/datenschutz_allgemein.html
Quelle: BZSt vom 29.03.2018
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