Bundestag stimmt für Teilhabestärkungsgesetz

Der Bundestag hat am 22.04.2021 dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) mehrheitlich zugestimmt.

Im neuen § 185a SGB IX werden Ansprechstellen für Arbeitgeber eingeführt, die eigeninitiativ Betriebe unterstützen und sie zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen informieren und beraten. Diese Lotsen sollen ein flächendeckendes, trägerunabhängiges Netzwerk bilden. Die Integrationsämter sollen geeignete Träger beauftragen. Dies können Integrationsfachdienste und andere geeignete Träger sein. 

Bei der Ausweitung des Budgets für Ausbildung in § 61a SGB IX auf den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters wird nun geregelt, dass die volle Ausbildungsvergütung erstattungsfähig ist. 

Daneben wurden die Regelungen zu den Assistenzhunden angepasst.

Quelle: Bundestag

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