Bundestag stimmt für Jahressteuergesetz 2019

Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 07.11.2019 dem Gesetzesentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen.

Zu den Änderungen dieses auch als „Jahressteuergesetz 2019“ bezeichneten Gesetzes zählen eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge, eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale insbesondere bei Jobtickets, die Verlängerung der Befristung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder eines betrieblichen extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs, die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Weitere Maßnahmen betreffen steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer und Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber. Eingeführt wird ein Pauschbetrag für Berufskraftfahrer in Höhe von 8,00 Euro pro Übernachtung. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werden auf 14,00 Euro bzw. 28,00 Euro angehoben. Es wird ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books, E-Papers und für Menstruationsprodukte eingeführt. Krankenhausleistungen und Verpflegungsdienstleistungen gegenüber Studierenden und Schülern werden von der Umsatzsteuer befreit.

Für betriebliche Fahrräder wird eine Pauschalbesteuerungsmöglichkeit, für inländische Betreiber von Internetplattformen, die Kapitalanlagen vermitteln, eine Steuerabzugsverpflichtung eingeführt. Die Wohnungsbauprämie wird von 512,00 Euro bzw. 1.024,00 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) auf 700,00 Euro bzw. 1.400,00 Euro erhöht.

 

Quelle: Bundestag

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