Bundestag stimmt für 7. SGB IV-Änderungsgesetz

Der Bundestag hat am 07.05.2020 den Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sowie die Beschlussempfehlung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales zu den Änderungsanträgen der Regierungskoalition beschlossen.

Zuvor hat der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 06.05.2020 abschließend beraten und dabei den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mehrheitlich zugestimmt. Inhaltlich entspricht die Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses im Wesentlichen der Formulierungshilfe.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzesvorhabens sowie des Änderungsantrags ist:

  • Änderungen im Beitrags- und Melderecht
  • Durchführung eines Modellprojekts zur Meldung der Arbeitsunfähigkeits- und Vorerkrankungszeiten an den Arbeitgeber (Gemeinsame Initiative von BDA und DGB)
  • Änderungen im Berufskrankheitenrecht auf der Grundlage, der von der Selbstverwaltung der DGUV beschlossenen Reformvorschläge
  • Schließung des DO-Rechts in der Unfallversicherung und Verleihung der Dienstherrenfähigkeit
  • Einbeziehung von Pensionskassenzusagen in die Insolvenzsicherung des Pensionssicherungsvereins

 

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