Bundesrechnungshof fordert vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Die Bundesregierung sollte, entgegen der jetzigen Planung, den Solidaritätszuschlag vollständig und zügig abschaffen, empfiehlt der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, in seiner Funktion als BWV. Nach seiner Meinung, sollten hierfür im neuen Finanzplan 2019 bis 2023 die erforderlichen Planungsreserven vorgesehen werden.

Nach den Plänen der Regierungskoalition sollen mittlere und untere Einkommen ab dem Jahr 2021 beim Solidaritätszuschlag entlastet werden. Im Übrigen soll der Solidaritätszuschlag über das Ende des Finanzplanungszeitraums hinaus unverändert fortgeführt werden.

Präsident Scheller sieht in der Vorgehensweise erhebliche verfassungsrechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken. Die Grundlage für den Solidaritätszuschlag fällt Ende 2019 weg. „Wie im Fall der Kernbrennstoffsteuer ist die Gefahr real, dass der Bund zu milliardenschweren Steuerrückzahlungen verurteilt wird.“ Dies würde ein erhebliches Loch in die Finanzplanung des Bundes reißen, so Scheller.

Nach Einschätzung des BWV wäre es möglich, zumindest bis zum Ende des neuen Finanzplanungszeitraums im Jahr 2023 einen vollständigen Abbau umzusetzen – auch mit Blick auf die Vorgaben der Schuldenregel.

Der BWV macht in seinem Gutachten Vorschläge, wie die Mindereinnahmen gegenüber der aktuellen Finanzplanung kompensiert werden könnten. Darunter fällt eine kritische Überprüfung der Leistungen des Bundes für Aufgaben von Länder und Kommunen sowie der vielfältigen Steuervergünstigungen. Zur Vermeidung von Einnahmeverlusten könnte ggf. auch der Einkommensteuertarif umgestaltet werden.

Quelle: Bundesrechnungshof-Pressemitteilung vom 04.06.2019

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