Der Bundesrat hat am 12.04.2019 dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zugestimmt, dass dafür sorgen soll, das gesetzlich Krankenversicherte schneller Arzttermine bekommen. Dazu ist unter anderem vorgesehen, dass Praxisärzte künftig statt 20 mindestens 25 Sprechstunden anbieten müssen. Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen in der Woche außerdem fünf offene Sprechstunden anbieten.
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