Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 23.11.2018 dem Rentenpaket des Bundestages zugestimmt. Die Neuregelung soll die staatliche Rente verbessern und stabilisieren. Eckpfeiler des Gesetzes ist nach Mitteilung des Bundesrats die sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48% bleiben. Das Gesetz soll überwiegend zum 01.01.2019 in Kraft treten.
Gleichzeitig garantiere das Gesetz die Beitragssatzstabilität: Der Beitragssatz darf nach der geplanten Neuregelung die 20%-Marke bis 2025 nicht überschreiten. Um dies zu ermöglichen, leiste der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung.
Die sogenannte Mütterente werde durch das Rentenpaket erweitert, so die Länderkammer weiter: Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen danach künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen.
Weiterer Bestandteil des Gesetzes sei eine bessere Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit: Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssten, würden so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem entlaste das Gesetz Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. Hierfür sei die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: Sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen.
Quelle: Bundesrat
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