Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Das Gesetz sieht diverse steuerliche Anreize vor, um mehr Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen.
Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 01.01.2019 halbiert. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.
Zu Beginn des Jahres 2019 wurden Jobtickets steuerfrei gestellt – allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25% pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale.
Seit 2019 ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei. Die bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder und wird bis Ende 2030 verlängert.
Weitere Änderungen für Lieferfahrzeuge und Ladevorrichtungen sind im Gesetz ebenfalls enthalten.
Quelle: Bundesregierung
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