Bundesrat stimmt für Verdoppelung des Kinderkrankentage

Der Bundesrat hat am 18.01.2021 die Ausweitung des Kinderkrankengeldes im Jahr 2021 nach dem Bundestag bestätigt. Eltern, die sich wegen coronabedingter Einschränkungen in Kindergärten und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen, können dafür nun mehr Kinderkrankentage einsetzen.

 

Die Zahl der Krankentage pro Elternteil wird von 10 auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt 20 Tage. Nach dem Beschluss in der Sondersitzung des Bundesrats kann das Gesetz nach Unterzeichnung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zügig in Kraft treten und soll rückwirkend zum 05.01.2021 gelten. Durch die Regelung müssen zumindest gesetzlich Krankenversicherte – für privat Versicherte gilt die Regelung nicht – nicht ganz so große Einkommensverluste hinnehmen.

 

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld beläuft sich auf bis zu 90 % des Nettoarbeitsentgelts, maximal aber 70 % der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2021 bei 58.050 €. Das ergibt einen Tageshöchstsatz von 112,88 € pro Tag. Für die Arbeitnehmer ist das Kinderkrankengeld ohnehin günstiger, da es bis zu 90 % des Nettoarbeitsentgelts und maximal 3.386,40 € pro Monat, die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG dagegen 67 % des Nettoarbeitsentgelts und maximal 2.016 € pro Monat beträgt.

 

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Diese Regelung in § 45 Abs. 2a und 2b SGB V ist Vorrang vor dem Anspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG (Entgeltersatzzahlung für bis zu 10 Wochen bei Schließung der Kita bzw. Schule, gültig bis 31.03.2021).