Bundesrat stimmt für Bürger-Identifikationsnummer

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat mit dem Registermodernisierungsgesetz der Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung zugestimmt. Bürgerinnen und Bürger müssen demnach beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angegeben, obwohl diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind. Die Verwendung der bereits an die Bürgerinnen und Bürger ausgegebenen individuellen Steuer-Identifikationsnummer auch zu diesem Zweck soll den Datenaustausch künftig eindeutiger und anwenderfreundlicher gestalten. Das Gesetz regelt zudem konkret die Bedingungen für den Datenaustausch. Dieser ist nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Zustimmung der Bürgerin oder des Bürgers möglich. Mehr Transparenz schafft ein Datencockpit, in dem zukünftig nachvollzogen werden kann, welche Behörde welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet hat.

 

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